Haushalt 2017 / 2018 / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.236.1&object=tx%7C2751.236.1
Haushalt 2017 / 2018
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Auf der heutigen Sitzung der Stadtvertretung stand der Haushalt der Vier-Tore-Stadt – „Dass die Stadtvertretung den Haushalt einstimmig beschlossen hat, ist in herausfordernden
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Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg nach Jahren der Haushaltskonsolidierung einen ausgeglichenen Haushalt
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fÃŒr Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Haushalt – haben wir trotz aller Schwierigkeiten das Ziel erreichen können, einen soliden Haushalt
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der komplexen Krisenlagen und deren Einfluss auf die weltweite Wirtschaft kann im Haushalt – „Bei der weiteren Diskussion um den Haushalt ist also auch weiterhin Augenmaß gefragt – „Unser klares Ziel fÃŒr dieses Jahr ist ein ausgeglichener Haushalt, was unter den – Über den finalen Haushalt 2023 wird auf der Sitzung der Stadtvertretung am 2.
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Investitionen in Höhe von insgesamt 32,9 Millionen Euro sollen im Haushalt verankert – Bevor die Stadtvertreter den Haushalt 2020 verabschieden, wird der Entwurf in den
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Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Innenministerium M-V als Rechtsaufsichts-behörde mit Postausgang 24.01.2018 zur Genehmigung Ìbergeben Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthÀlt, kann sie erst nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2018 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haushaltswirtschaft der Stadt Neubrandenburg entsprechend § 49 Kommunalverfassung M-V nach den GrundsÀtzen der vorlÀufigen HaushaltsfÌhrung ausgefÌhrt. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 mit folgenden EinschrÀnkungen erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen fÌr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird teilweise in Höhe von 130,0 TEUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der ZahlungsfÀhigkeit wird vollstÀndig in Höhe von 95.000,0 TEUR unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzung wurde am 24.08.2017 öffentlich bekannt gemacht und trat am 25.08.2017 in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 07.06.2019 mit folgenden EinschrÀnkungen erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen fÌr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird vollstÀndig in Höhe von 205,0 TEUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der ZahlungsfÀhigkeit wird teilweise in Höhe von 70.000,0 TEUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt. Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzung wurde am 13.06.2019 aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2019 in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.05.2021 die Nachtragshaushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2021 mit Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung fÌr die Nachtragshaushaltssatzung wurde am 11.06.2021 durch das Ministerium fÌr Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der VerpflichtungsermÀchtigungen wird vollstÀndig in Höhe von 200.000,0 EUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollstÀndig in Höhe von 35.000.000,0 EUR genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 in Kraft. Nachtragshaushalt Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, WirtschaftsplÀne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen StÀdtebauliches Sondervermögen
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