Schulden; Beratung https://www.ingolstadt.de/Leben/Soziales-Wohnen/Sozialhilfe-Grundsicherung/Sozialhilfe/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.823.1
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Voraussetzungen Beraten werden kann jeder private Haushalt
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Voraussetzungen Beraten werden kann jeder private Haushalt
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Kämme, Bürsten, Waschlappen, Handtücher) Reinigungsmittel für den Haushalt (
haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt
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Leistungen des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt
haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt
haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt
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Miet- und Eigenwohnraumförderung und staatl. Wohnbau-Förderung
. = verheiratet Haushalt BJE / ESt I BJE / ESt II BJE / ESt III 1 Erwachsener