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Haushalt & Finanzen

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Die Kämmerei gehört zum Finanzreferat (Referat II) der Stadt Ingolstadt. Die Kämmerei erbringt zum großen Teil stadtinterne Dienstleistungen und ist zuständig für die Haushaltsaufstellung, Haushaltsausführung und Bewirtschaftung sowie Haushaltsabschluss mit Rechenschaftsbericht, Finanzplanung und Investitionsprogramm, Vermögensbuchführung, Schuldenverwaltung und Zuschusswesen. Die Aufgaben den Bürger betreffend übernimmt das Sachgebiet Gemeindesteuern mit den Teilaufgaben: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer. Das Sachgebiet die Stadt als Steuerschuldnerin ist zuständig für alle Sachverhalte, bei denen die Stadt selbst als Steuerpflichtiger in Erscheinung tritt. Die Aufgaben im Überblick:
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Die Kämmerei gehört zum Finanzreferat (Referat II) der Stadt Ingolstadt. Die Kämmerei erbringt zum großen Teil stadtinterne Dienstleistungen und ist zuständig für die Haushaltsaufstellung, Haushaltsausführung und Bewirtschaftung sowie Haushaltsabschluss mit Rechenschaftsbericht, Finanzplanung und Investitionsprogramm, Vermögensbuchführung, Schuldenverwaltung und Zuschusswesen. Die Aufgaben den Bürger betreffend übernimmt das Sachgebiet Gemeindesteuern mit den Teilaufgaben: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer. Das Sachgebiet die Stadt als Steuerschuldnerin ist zuständig für alle Sachverhalte, bei denen die Stadt selbst als Steuerpflichtiger in Erscheinung tritt. Die Aufgaben im Überblick:
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Die Kämmerei gehört zum Finanzreferat (Referat II) der Stadt Ingolstadt. Die Kämmerei erbringt zum großen Teil stadtinterne Dienstleistungen und ist zuständig für die Haushaltsaufstellung, Haushaltsausführung und Bewirtschaftung sowie Haushaltsabschluss mit Rechenschaftsbericht, Finanzplanung und Investitionsprogramm, Vermögensbuchführung, Schuldenverwaltung und Zuschusswesen. Die Aufgaben den Bürger betreffend übernimmt das Sachgebiet Gemeindesteuern mit den Teilaufgaben: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer. Das Sachgebiet die Stadt als Steuerschuldnerin ist zuständig für alle Sachverhalte, bei denen die Stadt selbst als Steuerpflichtiger in Erscheinung tritt. Die Aufgaben im Überblick:
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