BLM – Lokalfernsehen (Art. 23 BayMG) https://www.blm.de/de/wir-foerdern/programmqualitaet/art-23-baymg.cfm
Nach dem Bayerischen Mediengesetz hat die BLM die Aufgabe, Vielfalt und Qualität der privaten bayerischen Rundfunkangebote zu fördern. Der Antrag auf Programmförderung kann jedes Jahr im Herbst eingereicht werden.
Hinzu kommen ca. 1,65 Mio. aus dem Haushalt der BLM.
