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Ordnungsbehördliche Bestattungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14221-VLR/ordnungsbehoerdliche-bestattungen/

Bei Todesfällen, bei denen innerhalb der Bestattungsfrist von zehn Tagen keine Angehörigen ermittelt werden können, werden gemäß § 8 Abs. 1 BestG NRW die notwendigen Maßnahmen für eine Bestattung durch die Ordnungsbehörde eingeleitet. Die Kosten müssen im Nachgang durch die Bestattungspflichtigen (Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder) erstattet werden. Eine mögliche Ausschlagung des Erbes entbindet nicht von der Kostentragungspflicht der Bestattungspflichtigen nach § 8 Abs. 1 BestG NRW. Grund für den Bestand dieser Pflicht ist, dass es sich bei der Ausschlagung des Erbes um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt. Die Kostenerstattung der Bestattungskosten ist hingegen öffentlich-rechtlich. Aus diesem Grund müssen die Bestattungspflichtigen trotz einer möglichen Erbausschlagung für die Bestattungskosten aufkommen. Die Bestattungspflichtigen können bei dem Kreis Warendorf einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII stellen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Rechtsgrundlage Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofsgebührensatzung

Wohnberechtigungsschein | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12304-VLR/wohnberechtigungsschein/

Nicht alle können sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt eine ggf. teure Wohnung leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, Familien, ältere Personen oder Personen mit einer Behinderung können darauf angewiesen sein, eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, sind preiswerte Mietwohnungen, die nur von Berechtigten bezogen werden können. Die Berechtigung wird über einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen, der über das Team Wohnen beantragt werden kann.  Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung sind: Der Antragsteller muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet besitzen und über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind, können keine Sozialwohnung beziehen.
Wohnberechtigungsschein (WBS) – Einkommennachweise Weiterführende Informationen Gesetz

Führungszeugnis (einfach oder erweitert) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13999-VLR/fuehrungszeugnis-einfach-oder-erweitert/

Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten / mitzubringen: Persönliches Erscheinen Ausweisdokument Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich.  Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird auf Antrag gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Die Bearbeitungszeit eines Führungszeugnisses kann bei 2-6 Wochen liegen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz digital weiter geleitet. Alternativ kann ein Führungszeugnis aus online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden, sofern ein Personalausweis mit Online-Funktion und eine BundID vorhanden sind.
Rechtsgrundlage Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister Erforderliche