Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Katastrophen- und Zivilschutz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14125-VLR/katastrophen-und-zivilschutz/

Für größere Schadensereignisse, bei denen das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte unmittelbar gefährdet oder beeinträchtigt werden, stellt die Stadt Warendorf durch geeignete Maßnahmen den Katastrophen- und Zivilschutz sicher.
Rechtsgrundlage Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

Feuerwehrwesen – Ausschreibung/Beschaffung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12451-VLR/feuerwehrwesen-ausschreibung-beschaffung/

Für die Ausrüstung der Feuerwehr fallen jährlich Investitionen für Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schutzkleidung) an. Diese werden ausgeschrieben. Aktuelle Ausschreibungen können auf der Internetseite  www.warendorf.de eingesehen werden.
Rechtsgrundlage Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gehörlose | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12271-VLR/gehoerlose/

Hilfe für gehörlose MenschenAnspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseinganges.
Weiterführende Informationen Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose Zuständige

Spätaussiedlerbescheinigung / Vertriebenenausweis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12283-VLR/spaetaussiedlerbescheinigung-vertriebenenausweis/

Das Team Soziales ist für die Ausstellung von Zweitausfertigungen, verloren gegangener Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen zuständig, wenn diese von hier im Zeitraum zwischen 1953 und 2005 ausgestellt wurden.Das Bundesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens zuständig, wenn die Registrierung und Verteilung der Antragsteller nach dem 31.12.2004 erfolgt ist.
Weiterführende Informationen Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und

Feuer- und Rettungswesen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12445-VLR/feuer-und-rettungswesen/

Die Stadt Warendorf trifft Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Der Feuerschutz wird durch die örtliche Freiwillige Feuerwehr Warendorf gewährleistet.Der Rettungsdienst wird durch die Stadt Warendorf als Träger der Rettungswache sichergestellt und vom Vertragspartner DRK Ortsverein  Warendorf e.V. durchgeführt.Die Stadt Warendorf übernimmt die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren.
Rechtsgrundlage Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz