Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Spätaussiedlerbescheinigung / Vertriebenenausweis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12283-VLR/spaetaussiedlerbescheinigung-vertriebenenausweis/

Das Team Soziales ist für die Ausstellung von Zweitausfertigungen, verloren gegangener Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen zuständig, wenn diese von hier im Zeitraum zwischen 1953 und 2005 ausgestellt wurden.Das Bundesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens zuständig, wenn die Registrierung und Verteilung der Antragsteller nach dem 31.12.2004 erfolgt ist.
Weiterführende Informationen Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und

Vorbeugender Brandschutz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14521-VLR/vorbeugender-brandschutz/

Der vorbeugende Brandschutz umfasst folgende Maßnahmen:   –          der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen –          die Voraussetzungen für die Selbstrettung der gefährdeten Personen zu prüfen –          ob die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist –          die Brandbekämpfung möglich ist –          die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert ist –          ausreichende Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen   Hierzu gehören u. a. der Brandschutz in Gebäuden, der Brandschutz bei öffentlichen Veranstaltungen und Brandsicherheitswachen sowie Flucht- und Rettungswege.
Rechtsgrundlage Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Feuerwehrsatzung

Namensänderung (Bürgerbüro) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14200-VLR/namensaenderung-buergerbuero/

In Ausnahmefällen können Sie Ihren Vor- / Familiennamen auf Antrag ändern lassen. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Anträge auf Namensänderung erhalten Sie beim Bürgerbüro. Die weitere Bearbeitung nimmt dann der Kreis Warendorf vor.
Rechtsgrundlage Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen Erforderliche

Untersuchungsberechtigungsschein (Erst- und Nachuntersuchung) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14449-VLR/untersuchungsberechtigungsschein-erst-und-nachuntersuchung/

Die Antragstellung kann durch das Minderjährige Kind oder den Erziehungsberechtigten erfolgen. Das Ausweisdokument ist mitzubringen. Sie haben die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein von Zuhause aus zu beantragen. Folgen Sie hierzu folgendem Link: Untersuchungsberichtungsschein Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. 
Rechtsgrundlage Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz

NKF – Neues Kommunales Finanzmanagement | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14206-VLR/nkf-neues-kommunales-finanzmanagement/

Mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement erfolgte die Umstellung des kameralen, auf Ein- und Auszahlungen basierenden, Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung, die auf Erträge und Aufwendungen abstellt. Daneben werden weitere Ziele mit dem NKF verfolgt: Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs Darstellung des vollständigen Vermögensbestands Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im “Konzern Kommune” outputorientierte Darstellung der Produkte Steuerung durch Budgets ermöglichen Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling
Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling Rechtsgrundlage Gesetz

Umbettungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Für Umbettungen und Ausgrabungen gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 BestG NRW ist ein schriftlicher Antrag bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Im ersten Jahr der Ruhezeit kann einer Umbettung oder Ausgrabung nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses zugestimmt werden.
Rechtsgrundlage Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofsgebührensatzung

Feuer- und Rettungswesen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12445-VLR/feuer-und-rettungswesen/

Die Stadt Warendorf trifft Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Der Feuerschutz wird durch die örtliche Freiwillige Feuerwehr Warendorf gewährleistet.Der Rettungsdienst wird durch die Stadt Warendorf als Träger der Rettungswache sichergestellt und vom Vertragspartner DRK Ortsverein  Warendorf e.V. durchgeführt.Die Stadt Warendorf übernimmt die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren.
Rechtsgrundlage Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

Wohnberechtigungsschein | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Nicht alle können sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt eine ggf. teure Wohnung leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, Familien, ältere Personen oder Personen mit einer Behinderung können darauf angewiesen sein, eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, sind preiswerte Mietwohnungen, die nur von Berechtigten bezogen werden können. Die Berechtigung wird über einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen, der über das Team Wohnen beantragt werden kann.  Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung sind: Der Antragsteller muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet besitzen und über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind, können keine Sozialwohnung beziehen.
Wohnberechtigungsschein (WBS) – Einkommennachweise Weiterführende Informationen Gesetz

Aufenthaltstitel / Niederlassungserlaubnis (Antragsabgabe) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13783-VLR/aufenthaltstitel-niederlassungserlaubnis-antragsabgabe/

Das Bürgerbüro der Stadt Warendorf gibt Anträge auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, Anträge zur Freizügigkeitsbescheinigung und Anträge zur Ausstellung / Verlängerung von internationalen Reiseausweisen aus. Sie können die ausgefüllten Anträge mit den benötigten Unterlagen beim Bürgerbüro wieder abgeben. Die Anträge werden dann vom Bürgerbüro an den Kreis Warendorf weitergeleitet. Eine Bestätigung über die Antragsabgabe wird Ihnen direkt ausgehändigt. Falls Sie eine Fiktionsbescheinigung benötigen, ist diese direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Warendorf anzufordern. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. 
Rechtsgrundlage Aufenthaltsgesetz Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von