Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Die "neuen" Waldeigentümer:innen von Österreichs Wäldern – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/unternehmensformen/oesterreichs-waldeigentuemer

Mit dem Strukturwandel schwindet auch die traditionelle Bindung von Waldeigentum an landwirtschaftliche Betriebe. Wer die „neuen“ Waldeigentümer sind und wie sie ihrem Wald gegenüber stehen, zeigt eine Studie.
In der Schweiz ist der Wald per Gesetz für jedermann frei zugänglich.

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Aktiv und passiv gegen den Klimawandel – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/klima-und-umwelt/klimawandel-und-co2/aktiv-und-passiv-gegen-den-klimawandel

Die Forstwirtschaft kämpft global an zwei Fronten gegen den Klimawandel. Einerseits muss sie sich daran anpassen, andererseits sollen die Wälder als Kohlenstoffsenke die CO2-Emissionen abmildern. Doch die Trägheit des Klimasystems lässt keine andere Wahl.
Das "Eiserne Gesetz des Standörtlichen" zwingt die Forstwirtschaft, auf bestehende

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Schadenfall: wann haften die Waldeigentümer in der Schweiz? – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/schadenfall-wer-haftet

Wenn Personen oder Sachwerte im Wald zu Schaden kommen, gehört der Waldeigentümer zum Kreis der potenziell Haftpflichtigen. Unter welchen Umständen kann ein Waldeigentümer in der Schweiz haftbar gemacht werden? Und welche Vorkehrungen sind nötig, um die Haftungsrisiken zu minimieren?
Solche Pflichten er­geben sich aus dem Gesetz oder aus der Rechtsprechung.

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Erstaufforstung – Wenn Acker zu Wald wird – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/erstaufforstung-wenn-acker-zu-wald-wird

Mehr als 31.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche wurden in Bayern seit 1977 aufgeforstet. Die Beweggründe für eine Erstaufforstung sind vielfältig – gleiches gilt für die rechtlichen Vorgaben, die dabei zu beachten sind.
Die allgemein einzuhaltenden Grenzabstände sind im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen

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Ökologische Infrastruktur: Netzwerke des Lebens – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/wald-und-wild/wildtiermanagement/netzwerke-des-lebens

Grünbrücken und Amphibienunterführungen machen die stark zerschnittene Schweizer Landschaft für Wildtiere durchlässiger. Diese Umweltinfrastrukturbauten gehören zur ökologischen Infrastruktur, dem Gesamtsystem aus Schutz- und Vernetzungsgebieten.
Erstens seien Amphibien per Gesetz streng geschützt, und zweitens sollten bei Strassen

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10.000 ha Waldweide bereinigt – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/nebennutzung/agrarische-waldnutzung/10000-ha-waldweide-bereinigt

Weiderechte im Wald waren früher oft die Existenzgrundlage vieler Bauern. In den Alpen und im Bayerischen Wald spielen sie auch heute noch eine wichtige Rolle, doch genau dort befinden sich auch die größten Schutzwaldflächen.
Den Umfang der Weiderechte kann man daran ermessen, dass 1958, als in Bayern das "Gesetz

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Saatversuch: mit Druckfass und Wasserwerfer Samen ausbringen – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/waldverjuengung/saatversuch-mit-druckfass-und-wasserwerfer

Die Klimaänderung führt dazu, dass etliche Bestockungen im Schweizer Mittelland nicht zukunftstauglich sind. Wer Baumarten mit schweren Samen auf diesen Standorten selber sät, kann der Natur auf sanfte Weise nachhelfen.
Monokulturen sowie Bodenverdichtungen, die bei uns unerwünscht und notabene vom Gesetz

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