Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Bodenbearbeitungen und Nährstoffhaushalt – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/waldverjuengung/bodenbearbeitungen-und-naehrstoffhaushalt

Nach Sturm- und Borkenkäferkalamitäten müssen viele Kahlflächen aufgeforstet werden. Mächtige Reisigauflagen und auflaufende Konkurrenzvegetation erschweren die Kulturbegründung und erfordern oftmals eine vorausgehende Bodenbearbeitung. Ein Versuchsprojekt der NW-FVA zeigt, wie sich die unterschiedlichen Maßnahmen auf den Nährstoffhaushalt der Waldböden auswirken.
Es bestätigt sich das Gesetz des Örtlichen, wonach in Abhängigkeit vom Standort angepasste

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Aktiv und passiv gegen den Klimawandel – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/klima-und-umwelt/klimawandel-und-co2/aktiv-und-passiv-gegen-den-klimawandel

Die Forstwirtschaft kämpft global an zwei Fronten gegen den Klimawandel. Einerseits muss sie sich daran anpassen, andererseits sollen die Wälder als Kohlenstoffsenke die CO2-Emissionen abmildern. Doch die Trägheit des Klimasystems lässt keine andere Wahl.
Das "Eiserne Gesetz des Standörtlichen" zwingt die Forstwirtschaft, auf bestehende

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Hecken und Feldgehölze – wer ist wofür zuständig? – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/hecken-und-feldgehoelze-wer-ist-fuer-was-zustaendig

Hecken und Feldgehölze sichern Biodiversität und strukturieren die Kulturlandschaft. Für Pflege und Schutz gelten abhängig von Eigentumsverhältnissen, Lage und regionalen Regelungen klare rechtliche Zuständigkeiten.
Juni 1986 (SR 922.0) Auf Kantonsebene: Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche

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Schadenfall: wann haften die Waldeigentümer in der Schweiz? – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/schadenfall-wer-haftet

Wenn Personen oder Sachwerte im Wald zu Schaden kommen, gehört der Waldeigentümer zum Kreis der potenziell Haftpflichtigen. Unter welchen Umständen kann ein Waldeigentümer in der Schweiz haftbar gemacht werden? Und welche Vorkehrungen sind nötig, um die Haftungsrisiken zu minimieren?
Solche Pflichten er­geben sich aus dem Gesetz oder aus der Rechtsprechung.

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Erstaufforstung – Wenn Acker zu Wald wird – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/erstaufforstung-wenn-acker-zu-wald-wird

Mehr als 31.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche wurden in Bayern seit 1977 aufgeforstet. Die Beweggründe für eine Erstaufforstung sind vielfältig – gleiches gilt für die rechtlichen Vorgaben, die dabei zu beachten sind.
Die allgemein einzuhaltenden Grenzabstände sind im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen

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Ökologische Infrastruktur: Netzwerke des Lebens – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/wald-und-wild/wildtiermanagement/netzwerke-des-lebens

Grünbrücken und Amphibienunterführungen machen die stark zerschnittene Schweizer Landschaft für Wildtiere durchlässiger. Diese Umweltinfrastrukturbauten gehören zur ökologischen Infrastruktur, dem Gesamtsystem aus Schutz- und Vernetzungsgebieten.
Erstens seien Amphibien per Gesetz streng geschützt, und zweitens sollten bei Strassen

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10.000 ha Waldweide bereinigt – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/nebennutzung/agrarische-waldnutzung/10000-ha-waldweide-bereinigt

Weiderechte im Wald waren früher oft die Existenzgrundlage vieler Bauern. In den Alpen und im Bayerischen Wald spielen sie auch heute noch eine wichtige Rolle, doch genau dort befinden sich auch die größten Schutzwaldflächen.
Den Umfang der Weiderechte kann man daran ermessen, dass 1958, als in Bayern das "Gesetz

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