Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Regulierung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/schadensmanagement/insekten/regulierung-eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist zu einem Dauerthema geworden. Wegen der Klimaerwärmung konnte sich der Schädling in den letzten Jahren an vielen Orten massiv ausbreiten. Dadurch ergeben sich Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier, aber auch für den Wald. Wie lässt sich deshalb der EPS effektiv regulieren? Im Artikel wird ein möglicher Regulierungsprozess anhand eines Fallbeispiels eingehend beschrieben.
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen: Chemikaliengesetz – ChemG) angemessen

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Vom Totholz zum Eigenheim: Lebensweise der Europäischen Hornisse – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/tiere-im-wald/insekten-wirbellose/europaeische-hornisse-vespa-crabro

Wer auf einem Waldspaziergang schon mal das tiefe Summen eines Hornissenvolkes aus einer Baumhöhle gehört hat oder einer Hornisse begegnet ist, weiß wie bedrohlich sie wirken können. Tatsächlich sind Hornissen meist friedliche Tiere, die ohne Grund nicht angreifen. Der Artikel bietet Einblick in die Welt dieser beeindruckenden Lebewesen.
NatSchG, Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege

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Pilzkrankheiten in Hochlagen – Biologie und Befallsmerkmale – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/schadensmanagement/pilze-und-nematoden/pilzkrankheiten-in-hochlagen

Die jungen Bäume an der oberen Waldgrenze haben es nicht leicht. Neben klimatischen Extremen machen ihnen auch verschiedene Pilzkrankheiten zu schaffen. Die Kenntnisse über die wichtigsten Krankheiten vereinfachen die Diagnose.
Der grossflächige Einsatz von Giften (Fungiziden) ist erstens per Gesetz verboten

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Was ist neu an der Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut? – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/vermarktung-von-vermehrungsgut

Seit 1. Jänner 2003 gilt in Österreich ein neues Forstliches Vermehrungsgutgesetz (BGBl. 110/2002) und eine zugehörige Verordnung (BGBl. 480/2002), die auf der EU-Richtlinie 1999/105/EC basieren. Was ist bei der Vermarktung zu beachten?
Für Vermehrungsgut, das bisher nicht dem Gesetz unterlag (Spitzahorn, Grauerle, Birke

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Sind nicht alle Fichten grün? Herkunftssicherheit durch Referenzproben – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/waldbau/waldgenetik/herkunftssicherheit-durch-referenzproben

Um sicherzustellen, dass die Waldbesitzerin und der Waldbesitzer tatsächlich die bezahlte Herkunft bekommen, muss das Unternehmen Einzelbaumproben von der Beerntung einsenden. Diese Referenzproben werden am BFW in einer Datenbank erfasst.
Österreich tätige Forstgarten, Erntebetrieb und Saatguthandel unterliegt diesem Gesetz

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Weitere Geschäftsfelder der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/organisation-und-planung/weitere-geschaeftsfelder-baysf

Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sind einer der größten Forstbetriebe in Mitteleuropa. Neben dem Kerngeschäft Holz sollen weitere Geschäftsfelder das Unternehmen stabilisieren und das Leistungsangebot erweitern.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schuf günstige Rahmenbedingungen für die Verwendung

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Struktur, Verhalten und Einstellung von Schweizer Privatwaldeigentümern – waldwissen.net

https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/organisation-und-planung/privatwaldeigentuemer-in-der-schweiz

Rund ein Viertel des Schweizer Waldes gehört privaten Waldeigentümern. Aufgrund ihrer Anzahl (246’000), der Altersstruktur und dem beruflichen und demographischen Kontext sind sie schwierig zu erreichende Ansprechpartner.
In der Schweiz ist der Wald per Gesetz für jedermann frei zugänglich.

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