Rechtshinweise für die Vorstandsarbeit im Tanzsportverein – Deutscher Tanzsportverband e. V. https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-aa1b9488-bb8b-4b66-a5f6-64b5d4bc7bee
Aufwandserstattung für die Vorstandstätigkeit Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich in einem aktuellen Beschluss (3.12.2007, II ZR 22/07) mit Aufwandserstattungen für die Vorstandsarbeit.
Es gilt dann die gesetzliche Regelung des § 27 Absatz 3 BGB.
