Infos zur Grundsteuer | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/organisation-recht-und-finanzen/infos-zur-grundsteuer/
Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet, das
Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet, das
3. Juni 2020 | Minden. Es gibt ihn seit 2004 und er ist stets gefragt: der Trennungs- und Scheidungsratgeber. Jetzt ist dieser neu aufgelegt worden.
groben Überblick über die vielen Herausforderungen von Trennung und Scheidung sowie gesetzliche
Bei der Stadt Minden liegen bereits 11.300 Anträge vor . Wahlscheine sollten bis zum 25. Januar angefordert werden.
Die gesetzliche Frist für die Beantragung endet am Freitag, 27. Januar, 18 Uhr.
Am 21. Mai ist es wieder so weit: Das Fundbüro der Stadt Minden versteigert etwa 75 Fahrräder und mehrere Kleinteile im Begegnungszentrum Bärenkämpen (Sieben Bauern 20 A, 32425 Minden) ab 9 Uhr – und das öffentlich und meistbietend.
Und es gibt keine Gewährleistung – Rücknahmen sind gesetzlich ausgeschlossen.
seelischen/psychischen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen Eltern, Angehörige und (gesetzlichen
29. November 2021 | Minden. Stattdessen sollten besser soziale und karitative Zwecke vom vorweihnachtlichen Schenken profitieren.
Das generelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche
Briefwahlanträge sollten bis zum 11. Januar auf den Weg gebracht werden. Der rote Wahlbrief muss am Sonntag, 15. Januar 2023, bis spätestens um 16 Uhr im Briefkasten der Stadt eingeworfen sein.
Die gesetzliche Frist für die Beantragung eines Wahlscheines endet am Freitag, 13
Stattdessen sollten besser soziale und karitative Zwecke vom vorweihnachtlichen Schenken profitieren.
Das generelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche
9. November 2021 | Minden. Die Fundfahrräder können öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden.
Dieses ist kraft Gesetzes ausgeschlossen.
30. November 2020 | Minden. Das Verbot dient einerseits dem Schutz des Ansehens der öffentlichen Verwaltung und andererseits auch dem Schutz der Mitarbeiter*innen.
Das generelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche