Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Zahlungsverkehr Verwarnungsgelder, Bußgelder | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:758/zahlungsverkehr-verwarnungsgelder-bussgelder/

Verwarnungsgelder ruhender Verkehr („Knöllchen“)Verwarnungsgelder fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberwachung)Bußgelder ruhender VerkehrBußgelder fließender VerkehrInhaltliche Fragen zur Festsetzung der Verwarnungs- und Bußgelder, zu den zu Grunde gelegten Verstößen usw. beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen der Bußgeldstelle in der Ordnungsbehörde. Haben Sie Fragen zur Überweisung? Haben Sie eine Mahnung erhalten? Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Rechtsgrundlage Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) u.a.

Vollstreckung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

https://www.minden.de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:759/vollstreckung/

Die Finanzbuchhaltung ist gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) zur zentralen Stelle für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei der Stadt Minden bestimmt worden. Sie nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr. Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, werden angemahnt und anschließend ggf. zwangsweise vollstreckt.
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) Abgabenordnung (AO) Zivilprozessordnung (ZPO) Gesetz

Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) ist es, jeder natürlichen Person den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW steht der Informationsanspruch jeder natürlichen Person zu, d. h. unabhängig vom Alter, der Staatszugehörigkeit und der Nationalität. Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird gemäß § 5 Abs.1 IFG NRW auf Antrag gewährt. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Einer Begründung des Antrages auf Informationszugang bedarf es nicht. Auch ein rechtliches oder berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen.Neben eventuell vorrangigen bereichsspezifischen Regelungen enthält das IFG NRW in den §§ 6-9 einen Katalog von Ausnahmetatbeständen, die die Ablehnung eines Antrages auf Informationszugang rechtfertigen können:Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung (§ 6 IFG NRW)Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses (§ 7 IFG NRW)Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8 IFG NRW)Schutz personenbezogener Daten (§ 9 IFG NRW)Die Erteilung der Informationen ist nach § 11 Abs. 1 IFG NRW grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Ablehnung eines Antrages auf Informationszugang ist hingegen gebührenfrei.
Rechtsgrundlage Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land

Wohnberechtigungsschein | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.Zuständigkeit: Die Stadt Minden ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines für Umzüge nach Minden oder innerhalb von Minden sowie von Minden in eine andere Stadt/Kommune innerhalb von NRW.Bei Umzügen aus Minden in ein anderes Bundesland ist die Stadt Minden nicht zuständig.Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines dürfen Sie als Antragsteller und Ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 
Zinssenkung_Stand 01.01.2026.pdf Rechtsgrundlage § 18 Gesetz zur Förderung und