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Gartenabfall Entsorgung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen.Zusätzlich können Erzeuger oder Besitzer ihre kompostierbaren Abfälle, soweit möglich, selbst auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Kompostierung verwerten. Die Eigenkompostierung auf dem angeschlossenen Grundstück ist nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Die Abfälle müssen ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden, sodass Gerüche und Siedlungsgeziefer nicht entsteht. Kompostierbare Abfälle aus privaten Haushalten können beim Wertstoffhof der SBM oder der Kreisabfallverwertungsgesellschaft (KAVG) angeliefert werden. Die Anlieferung ist gebührenpflichtig.  Kompostierbare Abfälle, die nicht oder nicht ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, sind der Stadt Minden oder der Kreisabfallverwertungsgesellschaft (KAVG) zu überlassen. Kompostierbare pflanzliche Abfälle sind: Obst- und Gemüsereste, Eier- und Nussschalen, Schalen von Citrusfrüchten, Kaffeesatz mit Filtertüten, Teebeutel, Brotreste, Küchentücher und Servietten, Schnittblumen, Topfblumen mit Erde, Sägespäne von unbehandeltem Holz, Strauch- und Heckenschnitt, Gemüseabfälle und Fallobst, Grasschnitt und Laub, verwelkte und abgestorbene Zierpflanzen möglich. 
Rechtsgrundlage Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der

Kommunalwahl barrierefrei auch für Menschen mit Sehverlust | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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5. August 2020 | Minden/Düsseldorf. Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen.
August 2020   So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch?

Personalausweis beantragen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus

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Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Wichtig: Der Personalausweis kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich. Mehr Informationen zu den Funktionen finden sie hier.
Rechtsgrundlage Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis