Die Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstückes ist abhängig von verschiedenen Vorschriften. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die Ihrem konkreten Bauvorhaben entgegenstehen können (z.B. schwierige Grundstücksbeschaffenheit, fehlende Erschließung oder fehlende bauplanungsrechtliche Voraussetzungen).Wir bieten Beratungsgespräche im Vorfeld einer Bauantragsstellung an. In diesen Gesprächen kann häufig die rechtliche Situation auf dem Grundstück dargelegt werden, ob z.B. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die beabsichtigte Nutzung gegeben ist, Baulasten und besondere Abstände zu beachten sind oder besondere rechtliche Regelungen gelten. Es können allgemeine Fragen zum Verfahren besprochen und gegebenenfalls konkrete Planungen von der Tendenz her eingeschätzt werden. Ziel ist es, dem Bauherren den rechtlichen Rahmen zu verdeutlichen, der für ein Bauprojekt auf einem konkreten Grundstück gilt.In komplizierteren Fällen, in denen beispielsweise die grundsätzliche Bebaubarkeit bzw. dessen Umfang fraglich ist oder in denen noch andere Behörden zu beteiligen sind, ist in der Regel eine schriftliche Bauvoranfrage erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde prüft das Anliegen und der Bauherr erhält einen verbindlichen Bauvorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018).Die Bauaufsichtsbehörden übernehmen jedoch weder im Rahmen der Beratungsgespräche noch im Rahmen einer Bauvoranfrage die Planung des Bauprojekts. Ggfs. zeigen sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs aber alternative Planungswege auf, sollte die ursprüngliche Planung nicht umsetzbar sein. Für die Planung eines rechtlich zulässigen Bauvorhabens trägt die Bauherrschaft oder die von der Bauherrschaft beauftragten Entwurfsverfasser die Verantwortung.Sie werden beraten und informiertüber die Bebaubarkeit von Grundstückenüber Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Grundstücksteilung und Anträge auf Abgeschlossenheit von Wohnungenüber Bauvorhaben in Ihrer direkten Nachbarschaftüber die Inhalte von Bebauungsplänen und sonstigen ortsbezogenen Vorschriften, die das Bauen betreffen (Gestaltungssatzung, Werbesatzung, etc.)Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke (Bebauungspläne) Stadtrecht und Satzungen über Inhalte und Auswirkungen von BaulastenBaulasteintragungen bei der Stadt Minden über das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW)Sie erhalten unter anderemAuszüge aus Bebauungsplänen (gebührenpflichtig) oder gebührenfrei einsehbar im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke alle Antrags- und sonstigen Formulare zu Bauanträgen, Bauvoranfragen, etc. finden Sie hier: Bauantragsformulare zur BauO NRW
Dazu kann im Rahmen der Bauberatung keine Auskunft erteilt werden, da dies gesetzlich