Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Infobereich Alter und Pflege | Land.NRW

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Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht – Bürgersprechstunden für FamilienAllein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Deshalb bietet Nordrhein-Westfalen direkt gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Justizministerium Bürgersprechstunden an: Experten beantworten an jedem ersten Donnerstag im Monat alle Fragen zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht.
aktuelle Auslastung der Pflegeheime anzeigen kann, hat das Land die Einrichtungen gesetzlich

Landeswappen NRW | Land.NRW

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Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Staatswappen und zusammen mit der Landesflagge eines der Hoheitszeichen des Landes. Entworfen wurde es 1947 vom Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher. In seiner heutigen Form wurde es am 5. Februar 1948 eingeführt und am 10.
März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die

Barrierefreiheit | Land.NRW

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Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt Land.NRW und wurde am 4. November 2021 erstellt.Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDer Internetauftritt Land.NRW ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.Nicht barrierefreie InhalteDie nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen

Haftpflicht und Unfallschutz für Engagierte | Land.NRW

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Rund sechs Millionen Menschen (Freiwilligensurvey 2014: Länderbericht Nordrhrein-Westfalen) engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für andere. Sie leisten einen unbezahlbaren Beitrag für das Funktionieren unserer Gesellschaft und ein gutes Miteinander. Dieses bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Wer in einem Ehrenamt aktiv ist, muss sich darauf verlassen können, im Ernstfall gut abgesichert zu sein.
Ein Großteil der Engagierten ist gesetzlich unfallversichert oder über ihren Träger