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März 2027 für die Seelotsreviere nach § 9 Absatz 3 Gesetz über das Seelotswesen (
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Gesetzlich verantwortlich für den sicheren Transport der Schiffladung sind der jeweilige
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eigentlichen Planfeststellungsverfahren ist ein Vorverfahren entsprechend den Vorgaben des Gesetzes
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