Wechsel des Wasser- und Abwasserdienstleisters in Rostock war keine staatliche Beihilfe – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/wechsel-des-wasser-und-abwasserdienstleisters-in-rostock-war-keine-staatliche-beihilfe/
VorlesenDie Übertragung der Wasser- und Abwasserversorgung durch die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden an einen öffentlichen Betreiber beinhaltet keine staatliche Beihilfe. Die gewählte Struktur für die Errichtung und den Betrieb des neuen Wasser- und Abwasserdienstleisters sei ein rechtlich gültiges Monopol, stellte die Europäische Kommission heute (Mittwoch) fest. Aufgrund einer Beschwerde hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob die Vergütung des neuen öffentlichen Dienstleisters und die Gewinnbeteiligungsvereinbarung zwischen seinen beiden Anteilseignern eine staatliche Beihilfe darstellen.
Da bei Bestehen eines gültigen gesetzlichen Monopols eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen
