Klarstellung: EU-Datenschutz verbietet keine Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/klarstellung-eu-datenschutz-verbietet-keine-wunschzettel-aktionen-zu-weihnachten/
VorlesenDie Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet in keiner Weise Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten. Berichte, die auf das Gegenteil schließen lassen, sind falsch. Um Geschenke an die Kinder zu liefern, dürfen die Kontaktdaten der Familie aufgenommen werden – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Das sind die Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten. Die Datenschutzgrundverordnung hat daran nichts geändert.
Wie zuvor sollte bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen
