Talsperren | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/stauanlagen-und-talsperren/talsperren
§ 75 LWG: “Talsperren sind Anlagen zum Anstauen eines Gewässers und zum dauernden Speichern von Wasser oder schlammigen Stoffen, bei denen die Höhe des Absperrbauwerks von der Sohle des Gewässers
(2) Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
