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Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Gesetz-zum-Umgang-mit-Konsumcannabis-KCanG

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist seit dem 01.07.2024 für die Erteilung der Erlaubnis von Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder nach § 11 Absatz 1 KCanG und die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen nach § 27 KCanG für diejenigen Anbauvereine zuständig, die ihr befriedetes Besitztum (Anbauort und/oder Weitergabeort) im Regierungsbezirk Düsseldorf haben.
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