Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Gemeinsam für den Hochwasserschutz: Informationen zur Heranziehung zum Deichverband Duisburg-Xanten | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Wasserwirtschaft/Hochwasserrisiken-und-Hochwasserschutz/Gemeinsam-fuer-den

Mit der Erweiterung des Verbandsgebiets werden weitere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Mitglied im Deichverband Duisburg-Xanten. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt.
Deichgräf: Gesetzlicher Vertreter des Verbandes.

Wirtschaftliche Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Ordnung-Sicherheit/Gefahrenabwehr/Wirtschaftliche-Angelegenheiten-des-Brand-und

Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² mit 1000 Einwohnern pro km² der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste in Deutschland. In den 5
. § 50 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

Stauanlagen und Talsperren | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Wasserwirtschaft/Stauanlagen-und-Talsperren

Die Bezirksregierung Düsseldorf betreut insgesamt 36 Stauanlagen. Die Anlagentypen lassen sich in Talsperren, Staustufen, Hochwasserrückhaltebecken und Sedimentationsanlagen unterscheiden. Der Nutzungszweck dieser Anlagen ist vielfältig, er reicht vom Hochwasserschutz über Trinkwasser-/ Wasserkraftnutzung bis hin zur Naherholung.
Stauanlagenaufsicht Die Aufgabe der Stauanlagenaufsicht ist die Anlagen auf Einhaltung aller gesetzlichen

Zitat aus dem Aufsatz des Regierungsrats Dr. Adolf Rebler, Regensburg | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/verkehr/strassenverkehr/zitat-aus-dem-aufsatz-des-regierungsrats-dr-adolf-rebler-regensburg

„Nicht immer ist es möglich, dass ein Fahrzeug die Grenzwerte der StVZO einhält: Es gibt Spezialfahrzeuge, die so beschaffen sind, dass sie „außerhalb der Norm“ liegen. Das kann etwa nötig sein, weil
Überschreitet er aber die „gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich“