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Marine Naturschutzinstrumente | BFN

https://www.bfn.de/marine-naturschutzinstrumente

Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 wurden nahezu sämtliche Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels erstreckt. Nicht nur in den Küstengewässern, sondern auch in den küstenfernen Meeresbereichen gelangt das Naturschutzrecht damit nach Maßgabe des UN-Seerechtsübereinkommens zur Anwendung (vgl. § 56 Abs. 1 BNatSchG).
Inhalt der Seite Gesetzlicher Biotopschutz Gebietsschutz Besonderer Artenschutz

Anteil der Flächen mit natürlicher Waldentwicklung an den Wäldern in den Großlandschaften | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/anteil-der-flaechen-mit-natuerlicher-waldentwicklung-den-waeldern-den

Wälder, die forstlich nicht genutzt werden und sich dadurch natürlich entwickeln können, sind in Deutschland ungleich verteilt. Die höchsten Anteile befinden sich im Alpenraum und im nordostdeutschen Tiefland. Das Alpenvorland hat den geringsten Anteil solcher Wälder.
Wälder mit natürlicher Waldentwicklung sind als Teil verschiedener Schutzgebiete gesetzlich

Monitoring für Naturschutz | BFN

https://www.bfn.de/monitoring-fuer-naturschutz

Ein Monitoring ermöglicht es, Veränderungen der Biodiversität in Natur und Landschaft zu quantifizieren und praktische wie politische Konsequenzen aus den Ergebnissen abzuleiten. Das Naturschutzmonitoring untergliedert sich thematisch in das Monitoring der Gesamtlandschaft und das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Bereiche. Es werden Arten und Artengruppen, Biotope und Landschaften beobachtet. In Deutschland stützt sich das bundesweite Monitoring sowohl auf hauptamtliche Erhebungen, die von Behörden beauftragt werden, als auch auf ehrenamtliche Erfassungen. Die Durchführung des Monitorings erfolgt anhand wissenschaftlich abgesicherter Methoden.
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