Dein Suchergebnis zum Thema: Gesetz

Bundesrecht | BFN

https://www.bfn.de/bundesrecht

Für die Bereiche Naturschutz und Landschaftspflege verfügt der Bund über eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Diese Kompetenz hat der Bund insbesondere durch das Bundesnaturschutzgesetz ausgefüllt, das im nationalen Recht die wichtigste Grundlage des Naturschutzrechts bildet und durch die Bundesartenschutzverordnung und die Bundeskompensationsverordnung ergänzt wird. Diese bundesrechtlichen Regelungen vollziehen grundsätzlich die Bundesländer als eigene Angelegenheit.
Das Gesetz wird durch landesrechtliche Regelungen der 16 Bundesländer ergänzt, wobei

Kartenanwendung – Nationale Naturmonumente | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/kartenanwendung-nationale-naturmonumente

Die Anwendung stellt Nationale Naturmonumente dar. Nach § 24 BNatschG sind Nationale Naturmonumente rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.
Naturmonument "Bruchhauser Steine" 2017 Grünes Band Thüringen (Thüringen) 6.500 Thüringer Gesetz

Landesrecht | BFN

https://www.bfn.de/landesrecht

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz verbleibt auch den verschiedenen Landesnaturschutzgesetzen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, etwa hinsichtlich ergänzender Regelungen zu Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege können die Bundesländer grundsätzlich auch abweichende Regelungen treffen. Hiervon ausgenommen sind die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Artenschutzrecht sowie das Meeresnaturschutzrecht, wodurch den Bundesländern in diesen Bereichen keine eigenen Regelungsspielräume verbleiben. Darüber hinaus sieht das Bundesnaturschutzgesetz an verschiedenen Stellen Öffnungsklauseln für landesrechtliche Regelungen vor. Bei Ausübung dieser Regelungskompetenzen sind auch die Bundesländer an verfassungs-, völker- und europarechtliche Vorgaben gebunden.
FPV) Bremen Bremisches Naturschutzgesetz (BremNatG) Hamburg Hamburgisches Gesetz

Hintergrund | BFN

https://www.bfn.de/hintergrund-nahp

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt seit Juli 2022 in § 45d die Verpflichtung des Bundes zur Aufstellung sogenannter „nationaler Artenhilfsprogramme“. Die Umsetzung ist Aufgabe des Bundesamts für Naturschutz.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Invasive Arten in Europa | BFN

https://www.bfn.de/invasive-arten-europa

Am 1. Januar 2015 trat die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Damit steht neben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie ein weiterer zentraler europäischer Rechtsakt für die Erhaltung der Biodiversität zur Verfügung, dem ebenfalls eine große praktische Bedeutung zukommt.
In Deutschland wurden die erforderlichen Regelungen mit dem „Gesetz zur Durchführung