EuGH bestätigt Vereinbarkeit des Investitionsgerichtssystems mit den EU-Verträgen – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/eugh-bestaetigt-vereinbarkeit-des-investitionsgerichtssystems-mit-den-eu-vertraegen-2/
VorlesenDer Gerichtshof der Europäischen Union hat heute (Dienstag) in einer Stellungnahme das System der Investitionsgerichtsbarkeit als vereinbar mit den EU-Verträgen bestätigt. Die EU-Kommission hat in dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada eine modernisierte Form der Investitionsgerichtsbarkeit vereinbart. Der Gerichtshof hat nun bestätigt, dass diese neuen Bestimmungen beim Investitionsschutz mit den EU-Verträgen im Einklang sind. In dem Abkommen mit Kanada wird ausdrücklich das Recht öffentlicher Stellen auf Regulierung im öffentlichen Interesse gewährleistet.
Reihe „Zusammenhalt in Europa“ 26.06.2025- 07.03.2026, Uhr Emlichheim, Lüneburg, Göttingen