Der Entwurf sieht Maßnahmen zur intensiveren und effektiveren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vor. Als zentrale Neuerung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist die Verpflichtung sozialer Netzwerke vorgesehen, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden sollen insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen sein. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll bußgeldbewehrt sein.
Hasskriminalität) Im Strafgesetzbuch werden die Tatbestände der „Störung des öffentlichen Friedens