VorlesenEuropäisches Parlament und Rat haben sich heute (Dienstag) auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Die Kommission begrüßte die vorläufige Einigung.
Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt
https://www.eiz-niedersachsen.de/kartellrecht-apple-soll-seine-markmacht-gegenueber-musikstreaming-anbietern-missbraucht-haben/
VorlesenApple hat nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der Europäischen Kommission seine marktbeherrschende Stellung im Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen „App Store“ missbraucht und dadurch den Wettbewerb auf dem Musikstreaming-Markt verfälscht. Die Kommission kritisiert vor allem, dass Entwickler von Musikstreaming-Apps das Apple-eigene System für In-App-Käufe nutzen müssen, um ihre Apps über den App-Store von Apple zu vertreiben. Außerdem befürchtet sie, dass Apple die App-Entwickler durch bestimmte Beschränkungen daran hindert, Nutzer von iPhones und iPads über kostengünstigere Bezugsmöglichkeiten zu informieren.
Wir können mittlerweile über Apps Einkäufe tätigen und auf Nachrichten, Musik oder Filme zugreifen, anstatt
https://www.eiz-niedersachsen.de/geoblocking-mehr-als-die-haelfte-der-deutschen-sind-sich-neuer-regeln-bewusst/
VorlesenSieben Monate nach Inkrafttreten neuer Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking sind sich die Verbraucher ihrer neuen Regeln mehrheitlich bewusst. In Deutschland sind dies 53 Prozent, EU-weit 50 Prozent. Wenn es allerdings um die konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping geht, besteht noch Nachholbedarf: 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wissen über ihre spezifischen Rechte Bescheid. Das geht aus einer heute (Donnerstag) veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervor.
dass audiovisuelle und andere elektronisch bereitgestellte urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik
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