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Impressumspflicht

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Für Anbieter von Telemedien bzw. Digitalen Diensten mit (Wohn-/Geschäfts-)Sitz in Hessen beaufsichtigt die Medienanstalt Hessen die Einhaltung der Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie des Medienstaatsvertrages (MStV). Hierzu zählt die Informationspflicht für geschäftsmäßige Internetangebote nach § 5 DDG und für journalistisch-redaktionell gestaltete Internetangebote nach § 18 Abs. 2 MStV.
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