Als achtes Bundesland können nun auch in Rheinland-Pfalz Frauen und Männer, die von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffen sind eine vertrauliche Spurensicherung in Anspruch nehmen, auch wenn sie noch keine Strafanzeige erstattet haben. Die Möglichkeit der verfahrensunabhängigen Beweissicherung, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt, stellt einen aktiven und wichtigen Beitrag zum Opferschutz in Rheinland-Pfalz dar. Betroffene von Gewalt erhalten damit die Möglichkeit, in Ruhe und mit Abstand zur Tat zu entscheiden, ob sie eine Anzeige erstatten möchten, ohne dass die Beweise für die Tat verloren gehen. Dafür hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit zusammen mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Integration und Kultur, den Gesetzlichen Krankenkassen und dem Institut für Rechtsmedizin an der Universitätsmedizin Mainz einen Vertrag zur Kostenübernahme der vertraulichen Spurensicherung nach Gewaltverbrechen gemäß § 132k SGB V abgeschlossen.
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