Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner letzten Plenarwoche vor der Sommerpause die Änderungen von Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf beschlossen. Das Gesetz kann somit bis zum Herbst in Kraft treten. Damit wird die bisherige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen im Land mittels „Landarztquote“ um eine „Landkinderarzt-Quote“ erweitert. „Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte sind die Hausärzte junger Menschen. Deren wohnortnahe Versorgung ist von übergeordneter Bedeutung. Die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz ist derzeit flächendeckend gewährleistet. Dennoch bestehen regionale Unterschiede in der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Versorgung. Trotz der auf Bundes- und Landesebene ergriffenen Maßnahmen sind Versorgungslücken im ländlichen Raum für die Zukunft nicht auszuschließen“, sagt Nicole Steingaß, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, im Parlament. Mit der Landkinderarzt-Quote ergreife das Land – analog zu der bereits bestehenden „Landarztquote“ – Maßnahmen, die langfristig wirksame Anreize schaffen, um die Attraktivität der kinder- und jugendärztlichen Tätigkeit auch in ländlichen Regionen zu steigern, so Steingaß.
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