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Kinderpornografie: #denkenstattsenden

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Immer wieder teilen Schülerinnen und Schüler in Chatgruppen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern. Was viele nicht wissen: Das ist strafbar! Der Kurzfilm „#denkenstattsenden“ appelliert an junge Menschen, solche Bilder und Videoclips nicht weiterzuverbreiten. Lies die Tipps der Kampagne und was Du im Ernstfall tun kannst.
Straftat Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats

Grenzen der Meinungsfreiheit: Verbotene Inhalte im Netz

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Verfassungswidrige Symbole verbreiten, den Holocaust leugnen, zu Gewalt gegen Andere aufrufen, oder die Verfassung verunglimpfen – all das ist in Deutschland verboten. Auch wer jugendgefährdende Inhalte im Internet verbreitet, macht sich meist strafbar. Was kannst Du tun?
Verbotene Inhalte werden nicht nur über Internetforen, Chats oder soziale Netzwerke