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Gesetzliche Bestimmungen | BFN

https://www.bfn.de/gesetzliche-bestimmungen

Bis gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel auf den Markt gebracht werden dürfen, durchlaufen die entsprechenden gentechnisch veränderten Organismen (bisher sind dies transgene Pflanzen) verschiedene nationale und EG-weite Zulassungsverfahren. Das BfN ist neben anderen nationalen Behörden an verschiedenen Verfahren bei der Zulassung von GVO auf nationaler und auf EG-Ebene beteiligt und legt bei der Prüfung der Antragsunterlagen dabei den Schwerpunkt auf den Schutz der Umwelt und der Natur. Federführende Behörde in Deutschland ist seit dem 01. April 2004 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
BfN im Rahmen eines Fachgesprächs am 17.06.2015 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages

Neue Techniken im Gentechnikrecht | BFN

https://www.bfn.de/neue-techniken-im-gentechnikrecht

Die rasante technische Entwicklung in der Gentechnik stellt deren rechtliche Regulierung vor Herausforderungen und wirft Rechtsfragen auf. Mit dem Urteil „Conféderation paysanne u.a.“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 C-528/16, (ECLI:EU:C:2018:583) wurde zwischenzeitlich geklärt, dass auch neue, erst nach Verabschiedung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (Freisetzungsrichtlinie) entwickelte Mutageneseverfahren vollumfänglich diesem Regelungsregime unterfallen. Das BfN lässt die im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung aufkommen Rechtsfragen im Gentechnikrecht erforschen.
dieser Grundlage im Rahmen eines Fachgesprächs im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages