VorlesenDie Europäische Kommission hat dem Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie ihren vorläufigen Standpunkt darlegt, dass das Unternehmen gegen Verpflichtungen verstoßen haben könnte, die es im Jahr 2014 eingegangen war, um von der Kommission grünes Licht für die Übernahme von E-Plus zu erhalten.
Zuwiderhandlung gegen Bedingungen oder Auflagen nach Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 ist in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe
https://www.eiz-niedersachsen.de/einschraenkung-des-wettbewerbs-bei-abgasreinigung-kommission-richtet-beschwerdepunkte-an-bmw-daimler-und-vw/
VorlesenDie Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) von 2006 bis 2014 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken. „Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten.“
Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung verstoßen (Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe
https://www.eiz-niedersachsen.de/erklaerung-von-sibiu-vereint-durch-dick-und-duenn/
VorlesenKurz vor den Europawahlen am 26. Mai haben die EU-Staats- und Regierungschefs gestern (Donnerstag) im rumänischen Sibiu die gemeinsame Zukunft der Europäischen Union debattiert. Sie verabschiedeten die Erklärung von Sibiu, in der sie sich dazu bekannten, stets zusammenzuhalten und „vereint durch dick und dünn“ zu gehen.
Die Entscheidungen, die wir treffen, werden sich von Geist und Buchstaben dieser zehn Verpflichtungen
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