Temporär mehr verdient: Das zählt nicht für den Unterhalt – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/temporaer-mehr-verdient-das-zaehlt-nicht-fuer-den-unterhalt/
Für die Vertretung eines kranken Kollegen und Mehrarbeit können sich vorübergehend schon mal die Bezüge erhöhen. Muss man dann auch mehr Trennungsunterhalt zahlen? Nein, urteilte ein Gericht.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg weist die
