Die Landesregierung hat bei der Beurlaubung beamteter Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz rechtmäßig gehandelt. Die bestehende Verwaltungspraxis steht in verfassungsrechtlichem Einklang mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist ausdrücklich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Staatsrechtlers und Richters des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Das Gutachten stellt klar, dass die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dem geltenden Recht entspricht.
Es zeigt, dass die Beurlaubung Beamter zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ein legitimes, verfassungsrechtlich
https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ein-meilenstein-fuer-die-zusammenarbeit-land-unterzeichnet-vertraege-mit-vier-islamischen-religionsgemeinschaften-1
Basis ist freiheitlich-demokratische Grundordnung als gemeinsame Wertegrundlage und das klare Bekenntnis der Vertragsunterzeichnenden zum Existenzrecht des Staates Israel. „Längst gehören Musliminnen und Muslime fest zu Rheinland-Pfalz. Sie bilden neben den beiden christlichen Kirchen die drittgrößte religiöse Gemeinschaft. Die Verträge, die wir heute unterzeichnet haben, sind ein Meilenstein für die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den islamischen Religionsgemeinschaften DITIB Rheinland-Pfalz e. V., Schura Rheinland-Pfalz. Landesverband der Muslime e. V., dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Rheinland-Pfalz e. V. und der Ahmadiyya Muslim Jamaat K. d. ö. R.. Auf der Grundlage unserer Verfassung treten wir als Landesregierung für eine freie Religionsausübung ein und schaffen entsprechende Rahmenbedingungen. Das ist gelebte Integration“, erklärten Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der für Religionsangelegenheiten zuständige Wissenschaftsminister Clemens Hoch.
Freistellung von Schülerinnen und Schülern, Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten des Landes erfolgen
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