Sturz bei Ausflug ist Dienstunfall – Fall des Monats 08/2015 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/sturz-bei-ausflug-ist-dienstunfall-fall-des-monats-082015/
Stürzt ein Lehrer während eines Schulausflugs und verletzt sich dabei schwer, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, auch wenn sich der Unfall nicht durch Einwirkung von außen ereignet. So urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 23 K 308/15).
Gegen diese Auffassung wehrte sich der Beamte nun vor Gericht.