Behinderung und Beamtenstatus? Fall des Monats August – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/behinderung-und-beamtenstatus-fall-des-monats-august/
Einem angestellten Lehrer mit Behinderungsgrad von 30 Prozent darf eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten und somit der Beamtenstatus nicht verwehrt werden, nur weil er bereits einer unbefristeten Beschäftigung nachgeht. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 6 AL 116/12).
Multipler Sklerose erkrankter Pädagoge arbeitete zunächst fünf Jahre lang als Beamter