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Beistandschaft: Einrichtung Unterhaltsbeistandschaft | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/208/208.430_Unterhaltsbeistandschaft.php

Allein erziehende Elternteile können eine Beistandschaft zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes einrichten. Ansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil werden geltend gemacht und (gerichtl.) durchgesetzt, der Unterhalt in Geld eingezogen und an die Kinder weitergeleitet.
Details Dokumente Bisheriger anwaltlicher Schriftwechsel, falls vorhanden!

Beistandschaft: Vaterschaftsanerkennung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/208/208.430_Vaterschaftsanerkennung.php

Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist möglich- aber erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft durch Gerichtsurteil festgestellt. Die notwendige Klage führt der Beistand für das Kind. Abschriften von Urkunden können beim Frontoffice des Fachbereichs 4 (Zimmer 123 und 124 im Verwaltungsgebäude Neumarkt 10 – Sprechzeiten mo – fr. 8 Uhr – 12 Uhr)angefordert werden.
für den Elternteil, der selber in Wuppertal geboren worden ist) Falls vorhanden: Schriftwechsel mit Anwälten

Was tun bei Diskriminierung? | Gleichstellung und Antidiskriminierung

https://www.wuppertal.de/microsite/Gleichstellung-Antidiskriminierung/Hilfe_und_Unterstuetzung_bei_Diskriminierungserfahrungen/Hilfe_und_Unterstuetzung/was-tun-bei-diskriminierung.php

Wenn Sie Diskriminierung erleben oder beobachten, ist es wichtig, nicht zu schweigen. Handeln Sie, holen Sie sich Hilfe und informieren Sie die zuständigen Stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine anwaltliche Vertretung anbieten können.

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