BMEL: Ausnahmen für Sachkenntnisanforderungen gelten weiter | ZZF https://www.zzf.de/pressemeldung/bmel-erklaert-nach-intervention-des-zzf-ausnahmen-fuer-sachkenntnisanforderungen-gelten-nach-dem-neuen-tierarzneimittelgesetz-weiter
Wie der ZZF informierte, tritt ab dem 28. Januar 2022 das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Der Sachkundevorbehalt gilt damit für alle freiverkäuflichen Arzneimittel ohne Ausnahme.
Auffassung: Die Ausnahme des § 60 AMG von dem Erfordernis eines Sachkenntnisnachweises wird