Luftbildauswertung | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.15_Antrag_auf_Luftbildauswertung.php
Nach § 16 Abs. 1 Bauordnung NRW muss ein Grundstück verkehrssicher sein. Hierzu gehört auch, dass es frei von Kampfmitteln ist. Die Luftbildauswertung dient dazu, etwaige Kampfmittel aufzuspüren. Sie ist daher vor Beginn von Bauarbeiten (Erdeingriffen) durchzuführen.
Falls Sie den Antrag im Namen des Eigentümers stellen, wird eine Vollmacht benötigt
