Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/nachbeurkundung-einer-geburt-im-ausland.php
Die Geburt einer Person, die im Ausland geboren wurde, kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als anerkannter Flüchtling im Inland lebt.
der betroffenen Person im Geburtenregister des Standesamtes Wuppertal eingetragen wird