Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/nachbeurkundung-eines-sterbefalls-im-ausland.php
Sofern ein Deutscher im Ausland verstorben ist, kann auf Antrag der Angehörigen der Sterbefall vom Standesamt nachbeurkundet werden, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt in Wuppertal war.
der verstorbenen Person im Sterberegister des Standesamtes Wuppertal eingetragen wird
