Antrag auf Zulassung zur Binnenschifffahrt https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/schifffahrt/wasserrecht/binnenschifffahrt.html
Motorboote auf österreichischen Binnengewässern benötigen eine Zulassungsurkunde. Werden diese Boote vor Zulassung erprobt oder überstellt, ist ein Probekennzeichen notwendig.
die für den Liegeplatz örtlich zuständige Schifffahrtsbehörde durchgeführt wird
