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Hundesteuer | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12064-VLR/hundesteuer/

Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird – grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird – dazu auch die unten stehenden Vordrucke verwenden.Nach der Anmeldung des Hundes wird – Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird – Die Steuer wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird