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Grundsteuer | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. – Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert und ergibt – die Grundsteuer, die für ein Jahr festgesetzt wird. – Der Grundsteuerhebesatz wird durch den Rat der Stadt beschlossen.Aktuelle Hebesätze – Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05.,
Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt.