Gewerbesteuer | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12379-VLR/gewerbesteuer/
Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt – Dieser Messbetrag wird der Stadt vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. – Der Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und ergibt – Der Gewerbesteuerhebesatz wird durch den Rat der Stadt beschlossen.Aktueller Hebesatz
Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt