Samsung darf Lieferzeit für Smartphones nicht verstecken | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/samsung-darf-lieferzeit-fuer-smartphones-nicht-verstecken
Klage des vzbv gegen die Samsung Electronics GmbH beim Landgericht Frankfurt am Main teilweise erfolgreich
Verbraucher:innen darüber zu informieren, wann ein bestelltes Produkt geliefert wird
