Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/pflicht-zur-angabe-des-grundpreises-ermoeglicht-direkten-preisvergleich-10621
Um einen Preisvergleich zu ermöglichen, sind die Händler überwiegend verpflichtet, neben dem Endpreis auch den Grundpreis (Preis Kilogramm oder Liter) anzugeben.
Bei loser Ware, die nach Gewicht, Volumen oder Länge angeboten wird, muss nur der
