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Erinnerung Ablesen der Hauswasserzähler (keine Funkwasserzähler) | Startseite

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Die Ermittlung des Wasserverbrauches erfolgt über die Selbstablesung der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer oder seinen Bevollmächtigten. Dies betrifft die Liegenschaften in denen noch keine Funkzähler eingebaut sind. Da noch einige Rückmeldungen fehlen geben Sie uns die Daten bis spätestens 13. Dezember 2024 durch.
Liegen die Zählerstände bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor wird die Abrechnungsmenge