TUHH: Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen https://www.tuhh.de/tuhh/tu-hamburg/struktur/verwaltung-und-zentrale-einrichtungen/ra-rechtsreferat/ordnungen-richtlinien/satzung-ueber-die-erteilung-von-lehrauftraegen
Der zulässige Umfang eines Lehrauftrages wird auf die Hälfte der Lehrverpflichtung