Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen https://www.stassfurt.de/de/detail-leistungen/leistung/877/zustaendigestelle/84/%C3%84nderung_des_familiennamens_des_kindes_nach_der_geburt_beantragen.html
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.